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Thursday, 22. July 2021

Alle Infos zur Soforthilfe für die Unwetterkatastrophe

Leichlingen - Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat heute bekanntgegeben, wie sich die Soforthilfe für die Betroffenen der Starkregenkatastrophe gestaltet. 200 Millionen Euro werden vom Land NRW zur Verfügung gestellt, die Bundesregierung hat angekündigt, noch mal 200 Millionen Euro dazuzugeben. Folgende Gruppen können ab sofort Anträge auf Soforthilfe stellen: betroffene Bürger*innen, Unternehmen und Angehörige freier Berufe, Landwirt*innen. Auch die Kommunen erhalten Soforthilfen. Das hat das Landeskabinett am Donnerstag, 22. Juli 2021, in einer Sondersitzung beschlossen. Die Anträge können bis zum 31. August 2021 gestellt werden.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens stellt 200 Millionen Euro als Soforthilfe zur Verfügung, die Bundesregierung hat angekündigt, noch mal 200 Millionen Euro dazuzugeben. Folgende Gruppen können ab sofort Anträge auf Soforthilfe stellen: betroffene Bürger*innen, Unternehmen und Angehörige freier Berufe, Landwirt*innen. Auch die Kommunen erhalten Soforthilfen.

Anträge können über die Links unten ausgedruckt werden. Alternativ erhalten Sie ausgedruckte Exemplare auch am Info-Point im Rathaus.  

Bevorzugt sind Anträge mit Überweisungswunsch zu stellen: Ausgefüllte Anträge mit persönlicher Unterschrift können über den Postweg, direkt im Briefkasten des Rathauses oder eingescannt per Mail an soforthilfe@leichlingen.de eingereicht werden. Es ist unbedingt eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises der Antragsteller*innen beizulegen!

Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine Auszahlung der Soforthilfe mittels Barscheck (Auszahlung zum Beispiel in der Kreissparkasse Witzhelden) wünschen, ist eine persönliche Antragsstellung unbedingt notwendig. Die persönliche Antragsstellung ist ab Montag, den 26.7., am Rathaus über das letzte Fenster des Bürgerbüros zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros möglich.

Die Anträge werden dann schnellstmöglich durch die Stadtverwaltung geprüft und das Geld ausgezahlt. Eine gesonderte Bewilligung erhalten Sie nicht.

Zunächst wird schnelle Hilfe für folgende vier Gruppen bereitgestellt:

1. Hilfe für Bürger*innen
Mit den Soforthilfen werden Bürger*innen unmittelbar unterstützt, die von existentieller Not betroffen sind. Jeder nachweislich betroffene Haushalt erhält mindestens 1.500 Euro Soforthilfe. Dazu kommen 500 Euro für jede weitere im Haushalt lebende Person. Pro Haushalt werden maximal 3.500 Euro ausgezahlt.

Voraussetzung: Die Personen müssen ihren Wohnsitz in einer der betroffenen Regionen haben. Darunter fällt auch Leichlingen.

Soforthilfe-Antrag für Bürger*innen
Richtlinien über die Gewährung der Soforthilfen
     
2. Hilfe für gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe
Auch zahlreiche Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige hat der Starkregen getroffen. Für jede betroffene Betriebsstätte kann eine Hilfe in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden.


Antrag auf Soforthilfe für betroffene gewerbliche Betriebe und freie Berufe
Richtlinien über die Gewährung der Soforthilfen

3. Hilfe für Landwirt*innen und land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Das Land bietet Soforthilfen für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Obst- und Gartenbaus sowie der Aquakultur und der Fischerei. Hier gelten für besonders Betroffene dieselben Regelungen für Soforthilfen wie bei Angehörigen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe.

Antrag auf Soforthilfe für betroffene Landwirte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Richtlinien über die Gewährung der Soforthilfen

4. Hilfe für Kommunen
Auch die vom Unwetter betroffenen Städte, Gemeinden und Kreise erhalten schnell eine erste Soforthilfe, damit sie die nötigste Infrastruktur in den Kommunen herrichten können. Die Kreise werden die Mittel in eigener Zuständigkeit auf die Städte und Gemeinden verteilen. Der Rheinisch-Bergische Kreis erhält eine halbe Million Euro Soforthilfe.

Zu den Hilfsmaßnahmen hat die Landesregierung das Bürgertelefon Fluthilfe eingerichtet. Die Mitarbeiter*innen der Hotline beantworten grundsätzliche Fragen zum Verfahren unter 0211/4684-4994 montags bis freitags 15 bis 18 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 16 Uhr.

- Quelle: Stadt Leichlingen

- Foto: Land NRW / Ralph Sondermann

 


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