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Friday, 05. March 2021

Schutzimpfung für Menschen mit Vorerkrankungen starten voraussichtlich im März

Remscheid - Menschen mit Vorerkrankungen haben zur Zeit noch keinen Impfanspruch. Das soll sich nach Auskunft des Landes Nordrhein-Westfalen zumindest für einen Teil dieser Menschen bald ändern. Noch im März sollen sogenannte Vorerkrankte mit hoher Priorität ein Impfangebot erhalten. Davon unterscheidet das Land Vorerkrankte mit erhöhter Priorität, für die es noch kein Impfangebot in Aussicht stellt. Und dann gibt es noch die kranke Menschen, für die das Gesundheitsamt im Einzelfall eine vorgezogene Coronaschutz-Impfung empfehlen kann. Und jetzt?

Wer zur Gruppe der Vorerkrankten mit hoher Priorität oder erhöhter Priorität gehört, hat das Land in seiner  aktuellen Coronaimpfverordnung aufgelistet. Für diese Gruppen gilt: Für die Buchung eines Impftermins muss das Gesundheitsamt nicht befragt werden. Das ärztliche Attest des eigenen Arztes reicht als Nachweis für den Impfanspruch aus.

Zu den chronisch kranken Menschen mit hoher Priorität gehören (Impfanspruch wahrscheinlich im März):
•    Personen mit Trisomie 21,
•    Personen nach Organtransplantation,
•    Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,
•    Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt,
•    Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,
•    Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c ? 58 mmol/mol oder ? 7,5%),
•    Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,
•    Personen mit chronischer Nierenerkrankung,
•    Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40),
•    bis zu zwei Kontaktpersonen der Berechtigten.

Zum Personenkreis mit hoher Priorisierung gehören außerdem bis zu zwei Kontaktpersonen von Schwangeren.

Zu den chronisch kranken Menschen mit erhöhter Priorität gehören (Zeitpunkt Impfanspruch noch ungeklärt):
•    Personen mit behandlungsfreien in Remission befindlichen Krebserkrankungen, wenn die Remissionsdauer mehr als fünf Jahre beträgt,
•    Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen oder rheumatologische Erkrankungen,
•    Personen mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oder arterieller Hypertonie,
•    Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen, Apoplex oder einer anderen chronischen neurologischen Erkrankung,
•    Personen mit Asthma bronchiale,
•    Personen mit chronisch entzündlicher Darmerkrankung,
•    Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c < 58 mmol/mol oder < 7,5%),
•    Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 30).

(Zum Nachlesen: Eine vollständige Aufzählung ist unter § 3 und § 4 der Corona Impfverordnung des Bundes zu finden.)

Für wen kommt überhaupt die Einzelfallprüfung beim Gesundheitsamt in Frage?
Personen, deren Erkrankung nicht ausdrücklich in der Impfverordnung aufgeführt werden, bei denen aber nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund der Seltenheit der Erkrankung oder der besonderen Schwere keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zum möglichen Verlauf einer Corona-Infektion vorliegen, aber von einem hohen Risiko für einen schweren Verlauf auszugehen ist, haben einen Anspruch auf Einzelfallprüfung.
Ihr Antrag auf Impfpriorisierung ist mit den entsprechenden ärztlichen Unterlagen an das Gesundheitsamt Remscheid zu richten:

Stadt Remscheid
Gesundheitsamt - Einzelfallprüfung
Hastener Straße 15, 42853 Remscheid
Die Antragstellung ist auch möglich per Email: impfpriorisierung@remscheid.de
Für Rückfragen steht die medizinische Hotline des Gesundheitsamts unter Tel.: 16-35 55 zur Verfügung.

Stimmt das Gesundheitsamt zu, besteht direkt ein Impfanspruch.

Hat das Gesundheitsamt Zweifel an den ärztlichen Unterlagen, leitet es den Antrag nach den Vorgaben des Landes zur Prüfung an die Deutsche Rentenversicherung Rheinland beziehungsweise Westfalen weiter.


Das gilt für alle Gruppen
Leider ist für die Vorerkrankten mit Impfanspruch derzeit noch nicht bekannt, ob die Terminvergabe – wenn das Land für die die Schutzimpfung freigegeben hat – über die Kassenärztliche Vereinigung oder die Kommune erfolgt.

Auch die Frage, welcher Impfstoff zum Einsatz kommt, ist noch nicht geklärt.
Ãœber Neuerungen zum Thema wird zeitnah informiert.

Es macht keinen Sinn, im Impfzentrum ohne Impftermin vorbei zu kommen und medizinische Unterlagen vorzulegen!

Link-Tipps:
Mehr Informationen zum Thema finden Menschen mit Vorerkrankungen in diesen FAQs und in diesem Infoblatt.

- Quelle: Stadt Remscheid

- Bild: https://www.freeimages.com/de/photo/needle-and-syringe-1419234 / eddmun


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