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Wednesday, 09. June 2021

Corona: Hinweise zur Ãœbertragung von EM-Spielen

Bonn - Vom 11. Juni bis 11. Juli 2021 findet die Fußball-Europameisterschaft statt. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass Gastronomiebetriebe in Bonn Spiele ausstrahlen werden. Sie macht darauf aufmerksam, dass eine Übertragung der Spiele nur ohne Ton, demnach auch nicht über Lautsprecheranlagen, erfolgen darf. Es fehlen die rechtlichen Grundlagen, um eine Beschallung genehmigen zu können.

In der Vergangenheit durften alle Spiele der Fußball-WM bis 23 Uhr mit Ton übertragen werden, da die Stadtverwaltung Gastronom*innen auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung nach Landes-Immissionsschutzgesetz erteilt hatte. Grundlage war seinerzeit zum einen die Verordnung des Bundeskabinetts, die eine bundeseinheitliche Regelung zum Umgang mit Lärmimmissionen, die von der Ãœbertragung von Spielen der Fußball-Weltmeisterschaft mit Bild und Ton hervorgerufen werden, getroffen hatte. Zum anderen ermöglichte in den Vorjahren ein Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen, im öffentlichen Interesse Ausnahmen vom Landes-Immissionsschutzgesetz zur Ãœbertragung von Spielen der Fußball-Welt- oder Europameisterschaften zuzulassen.  

Diese rechtlichen Voraussetzungen sind in diesem Jahr auf Bundes- wie auch Landesebene nicht geschaffen worden, so dass entsprechende Ausnahmegenehmigungen nicht erteilt werden können.

Wenn Gastronomiebetriebe auf ihren Terrassen Spiele ohne Ton zeigen, sind sie auch für eventuell entstehende Personenansammlungen rund um ihre Betriebe verantwortlich. Zudem gelten für die Außengastronomie die allgemeinen Vorgaben der Coronaschutzverordnung.

Dazu gehört u.a.:
- Die Platzierung am Sitzplatz oder Stehtisch unter Erfassung der Daten zur einfachen Rückverfolgbarkeit.
- Gemeinsam am Tisch dürfen nur Personen sitzen, die gemäß der Coronaschutzverordnung die Mindestabstände unterschreiten dürfen.
- Zwischen den Tischen müssen die Mindestabstände von 1,5 Metern  eingehalten werden; sofern eine bauliche Trennung wie Plexiglasscheiben verwendet wird, kann auf die Einhaltung der Mindestabstände zwischen den Tischen verzichtet werden.
- Die Gäste müssen einen bestätigten Negativtest oder eine Immunisierung nachweisen.
Sofern Bonn die Inzidenzstufe 2 erreicht (unter 50), gelten diese Regelungen fort. Es kann auf einen Negativtestnachweis verzichtet werden. In der inzidenzstufe 2 dürfen die Innenbereiche wieder öffnen, aber ebenfalls unter den baulichen Vorgaben der Coronaschutzverordnung  sowie in Verbindung mit einem Negativtestnachweis.

Falls Gastronom*innen zum Schutz der Gäste vor unbeständiger Witterung ihre Außengastronomien umbauen möchten, müssen sie außerdem Folgendes beachten:
- Grundsätzlich sind die Umbauungen nur auf den öffentlichen Verkehrsflächen zulässig und nur innerhalb der dort für die Außengastronomie erlaubten Flächen.
- Befinden sich die Außengastronomie auf Privatfläche, muss in jedem Einzelfall vor deren Umbauung die Zustimmung des Bauordnungsamtes eingeholt werden, denn hier können noch weitere Vorschriften tangiert sein, wie z. B. der Denkmalschutz.
- Die Umbauungen müssen so mobil sein, dass sie bei Bedarf jederzeit wieder von den öffentlichen Verkehrsflächen entfernt werden können.
- Sie müssen so errichtet werden, dass die vorgeschriebenen Fluchtwege dauerhaft frei bleiben.
- Zum Schutz vor Coronainfektionen müssen Zelte oder ähnliche Umbauungen ausreichend belüftet werden. Daher müssen während des Betriebes der Außengastronomien immer mindestens drei Seiten der Umbauungen komplett geöffnet bleiben. Unter dieser Voraussetzung dürfen bei Bedarf gasbetriebene Heizsysteme in der Außengastronomie eingesetzt werden.

Stadtbibliothek öffnet zur Ausleihe und Rückgabe
Die Stadtbibliothek Bonn und ihre Außenstellen öffnen ab Mittwoch, 9. Juni 2021, wieder ausschließlich zur Ausleihe und Rückgabe von Medien. Dafür sind weder eine vorherige Terminvereinbarung noch ein negatives Testergebnis erforderlich. Für den Besuch wird der Bibliotheksausweis benötigt, und es besteht die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes.

Die Aufenthaltsdauer in den Bibliotheken ist auf 30 Minuten begrenzt. Alle Einrichtungen öffnen zu den üblichen Öffnungszeiten. Die Bezirksbibliotheken Beuel und Bad Godesberg bleiben jedoch samstags geschlossen.

Die Öffnungszeiten im Einzelnen:
- Zentralbibliothek im Haus der Bildung: Dienstag bis Freitag von 10 bis 19 Uhr, Samstag von 10 bis 14 Uhr.
- Musikbibliothek, Bezirksbibliothek Bad Godesberg, Bezirksbibliothek Beuel und Stadtteilbibliothek Tannenbusch: Dienstag bis Freitag von 11 bis 13.30 Uhr und von 14.30 bis 18 Uhr.
- Stadtteilbibliothek Dottendorf und Stadtteilbibliothek Endenich: Dienstag bis Freitag von 10 bis 12 Uhr und von 15 bis 18 Uhr.
- Integrierte Stadtteilbibliothek Auerberg: Dienstag, Mittwoch und Freitag von 10.30 bis 13 Uhr und von 15.30 bis 18 Uhr sowie Donnerstag und Samstag von 10.30 bis 13 Uhr
Die Außenrückgabestation in der Zentralbibliothek ist nur während der Öffnungszeiten in Betrieb. Die Stadtteilbibliothek Brüser Berg bleibt aufgrund der anhalten Renovierungsarbeiten bis Mitte Juli geschlossen. Das Mahnverfahren ist bis 21. Juni 2021 ausgesetzt. Ab 22. Juni werden wieder Mahngebühren berechnet.

- Quelle: Bundesstadt Bonn

- Bild: https://www.freeimages.com/de/photo/soccer-fever-1-1434208 / Susan Chaaban



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